Die TrauDi!

der Steirische Kinderrechtepreis 2011

 

 

Siegerin Frosch am Kopf

 

TrauDi!

der Steirische Kinderrechtepreis

 

Thema: Recht auf Kindsein!

 

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark

(kija Steiermark) und das Kinderbüro Steiermark

vergeben alljährlich anlässlich des Tages der Kinderrechte,

dem 20. November, den Steirischen Kinderrechte-Preis.

 

Die TrauDi!-Kinderrechte-Gala am 17. November 2011 war wieder ein voller Erfolg – faszinierende von und mit Kindern und Jugendlichen gestaltete Beiträge, viele Interessierte und zumindest sechs glückliche Gewinner/innen.

 

 

 

 

Aus zahlreichen eingereichten Projekten nominierte die TrauDi!-Akademie Anfang Oktober jeweils fünf Projekte pro Kategorie, aus denen die Jurys (eine Jury aus Erwachsenen und eine aus Kinder und Jugendlichen) Ende Oktober für jede Kategorie ein Siegerprojekt wählten. Diese wurden bei der TrauDi!-Kinderrechtegala am 17. November 2011 ausgezeichnet.

 

Hier die Gewinner/innen der jeweiligen Kategorien!

 

Kategorie Unternehmen der steirischen Wirtschaft

 

Gartenparadies Painer, Eggersdorf

Waldlehrpfad, Erleben mit allen Sinnen

Die TrauDi! wurde überreicht von Frau Konsulin Edith Hornig.

 

 Kategorie Organisationen und Vereine

 

Fratz Graz

Abenteuerspielplatz Afritschgarten

Abenteuer fürs Leben

Die TrauDi! wurde überreicht von Mag.a Gabriele Lach – Holding Graz.

 

Kategorie Initiativen von Kindern und Jugendlichen

 

Austria for Southern Africa - Verein Nexus Global, Graz

Jedes Kind braucht ein Zuhause!

Bau und Führung einer Notunterkunft in Gwanda-Town

Die TrauDi! wurde überreicht von Klaus Muik – DIXI.

 

Kategorie Gemeinden und Behörden

 

Stadtgemeinde Weiz

Jugendgemeinderat Weiz

Die TrauDi! wurde überreicht von Herbert Czech - Waldquelle und Traubisoda Kellerkalt.

 

Kategorie Bildungseinrichtungen

 

M.U.T, Mensch – Umwelt – Theater

Rosi Rieberer und Birgit Benke gemeinsam mit der VS Großlobming

Die TrauDi! wurde überreicht von Dr.in Doris Rudlof-Garreis – ORF Steiermark.

 

Außerdem wählten die Jurys aus den fünf Nominierten in der

 

Kategorie Einzelperson

                                            

Em. O. Prof. Dr. Ronald Kurz zum Gewinner der Ehren-TrauDi!

Die Ehren-TrauDi! wurde überreicht von Frau Landesrätin Elisabeth Grossmann.

 

Die Ehren-TrauDi! wurde in diesem Jahr von Kindern und Jugendlichen im Rahmen eines von der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark und kunst+kunsttherapie+raum (in Kooperation mit heidenspass) veranstalteten Workshops kreiert.

 

Gartenparadies Painer.jpg Fratz Graz.jpg Verein Nexus global.jpg

Jugendgemeinderat Weiz.jpg MUT.jpg Ronald Kurz.jpg

 

Wir danken allen Beteiligten für ihre großartigen Beiträge vor und nach dem Abend bzw. während des Abends! Unser Dank ergeht in Besonderem an die

 

Kinder der Volksschule Berliner Ring, die unter der Leitung von Susanne Albrecht mit einer einzigartigen Tanzperformance begeisterten

Kinder, die mit den Traumfängern den neuen TrauDi!-Song präsentierten

Kinder und Jugendlichen, die mit Siegrid Jamnig, Maria Krammer und Anja Steijskal die Ehren-TrauDi! gestalteten und zu dieser auch noch andere erstaunliche Kunstwerke auf die Bühne brachten

Kinder und Jugendlichen, die sehr anregende Kurzfilme zum Thema Recht auf Kindsein gestalteten

 

 

VS Berliner Ring.jpg Ehren-TrauDi Workshop.jpg TrauDi Song.jpg Ende.jpg

 

Die musikalische Untermalung des Abends kam auch in diesem Jahr, weil sehr bewährt, von den Jazzbanditen, der einleitende Vortrag von Niki Glattauer, Stichwort die PISA-Lüge, und die Moderation von Elisabeth Scharang. Vielen Dank auch diesen Mitwirkenden!

 

Warum in diesem Jahr Recht auf Kindsein?

 

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde abgeschlossen, um den Kindern und Jugendlichen das Recht auf Kindsein zuzusprechen. Dieses Recht beinhaltet unterschiedliche Rechte, die die verschiedenen Lebensbereiche von Kindern und Jugendlichen betreffen. Das Bekenntnis zur und die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention ist Voraussetzung dafür, dass der Schutzraum, der Kindern und Jugendlichen von den Vereinten Nationen zugestanden wurde, nicht sukzessive demontiert wird.

 

Im Verlauf der gesellschaftlichen Entwicklung wurden Kinder zunehmend aus der Gesellschaft herausgelöst und ihr Alltag verstärkt reguliert und diszipliniert – weg vom Kinderleichten hin zum Ernst des Lebens. Diese Reglementierung schränkt die kindliche Spontaneität trotz des zugestandenen erweiterten Handlungsspielraums außerordentlich ein. Viele Kinder haben gegenwärtig Tagesverläufe, die denen von Erwachsenen merkwürdig gleichen.

 

Kinder befinden sich heute in einer seltsamen Dimension zwischen Sein und Werden, zwischen Wirklichkeit und Optionsraum. In den Medien tauchen bezeichnender Weise immer öfter Begriffe wie „verlorene Kindheit“ oder „veränderte Kindheit“ auf. Man stellt sich immer öfter die Frage, was denn nun kind-gerecht oder kind-gemäß sei.

 

Kindern und Jugendlichen muss heute mehr denn je Raum zur Verfügung gestellt werden, in dem sie wieder einfach nur Kindsein dürfen und der weit entfernt von aller Nützlichkeit, Verpflichtung und Effektivität ist – Raum, der ihnen das Recht auf Gegenwart, das Recht auf Kindsein gewährt.

 

 

Unter welchem Motto wird die TrauDi!-Kinderrechtegala im nächsten Jahr stehen?

Das wird Anfang des Jahres 2012 entschieden.