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Die Kinder- und
Jugendanwaltschaft (kurz: kija) Steiermark ist eine weisungsfreie
Einrichtung des Landes Steiermark auf der Grundlage des Steiermärkischen
Jugendwohlfahrtsgesetzes. Mitarbeiterinnen aus den Fachbereichen Sozialarbeit, Psychotherapie,
Rechtswissenschaften, Soziologie und Mediation arbeiten
interdisziplinär dem gesetzlichen Auftrag und ihrem Leitbild entsprechend.
Dafür setzt sich die kija Steiermark ein
Für die Rechte der Kinder und Jugendlichen!
Für das Wohl des Kindes, sein Recht auf
Leben und Entwicklung und gegen Diskriminierung!
Für die Umsetzung und umfassende Einhaltung der
UN-Kinderrechtskonvention!
Für eine professionelle Vertretung der
Anliegen und Interessen von Kindern und Jugendlichen!
Für eine Gesellschaft, in der Kinder und
Jugendliche den Platz finden und einnehmen, der ihnen zusteht!
Dafür steht die kija Steiermark
Kinder und Jugendliche haben Rechte!
Kinder und Jugendliche brauchen eine starke
Lobby!
Kinder und Jugendliche müssen aktiv gegen
Gewalt, Unrecht und Willkür von Erwachsenen geschützt werden!
Kinder und Jugendliche müssen gestärkt und
befähigt werden ihre Rechte selbst wahrzunehmen!
Kinder und Jugendliche sind in all ihrer
Unterschiedlichkeit doch gleich – nämlich Menschen, deren Rechte zu wahren sind!
Dafür leistet die kija Steiermark Folgendes
Gesetzliche Ombudsstelle
– Information, Rechtsauskunft, Beratung für alle steirischen Kinder und
Jugendlichen und deren Bezugspersonen
Hilfe und Begleitung in allen Lebenssituationen
Vernetzungsarbeit mit kinder- und
jugendrelevanten Einrichtungen, Politik und Verwaltung
Öffentlichkeits- und Informationsarbeit
Projektarbeit
Die UN-Kinderrechtskonvention ist wesentliche Grundlage
der kija-Arbeit.
Die kija
Steiermark agiert weisungsfrei, hat das Recht auf Akteneinsicht bei den
Behörden der Jugendwohlfahrt, und alle Stellen des Landes und der Gemeinden
haben ihr gegenüber Auskunftspflicht.
Das Service der kija Steiermark ist
vertraulich und kostenfrei.
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