Das Leitbild der kija Steiermark 

 

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft (kurz: kija) Steiermark ist eine weisungsfreie Einrichtung des Landes Steiermark auf der Grundlage des Steiermärkischen Jugendwohlfahrtsgesetzes. Mitarbeiterinnen aus den Fachbereichen Sozialarbeit, Psychotherapie, Rechtswissenschaften, Soziologie und Mediation arbeiten interdisziplinär dem gesetzlichen Auftrag und ihrem Leitbild entsprechend.

 

Dafür setzt sich die kija Steiermark ein

 

Für die Rechte der Kinder und Jugendlichen!

Für das Wohl des Kindes, sein Recht auf Leben und Entwicklung und gegen Diskriminierung!

Für die Umsetzung und umfassende Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention!

Für eine professionelle Vertretung der Anliegen und Interessen von Kindern und Jugendlichen!

Für eine Gesellschaft, in der Kinder und Jugendliche den Platz finden und einnehmen, der ihnen zusteht!

 

Dafür steht die kija Steiermark

 

Kinder und Jugendliche haben Rechte!

Kinder und Jugendliche brauchen eine starke Lobby!

Kinder und Jugendliche müssen aktiv gegen Gewalt, Unrecht und Willkür von Erwachsenen geschützt werden!

Kinder und Jugendliche müssen gestärkt und befähigt werden ihre Rechte selbst wahrzunehmen!

Kinder und Jugendliche sind in all ihrer Unterschiedlichkeit doch gleich – nämlich Menschen, deren Rechte zu wahren sind!

 

Dafür leistet die kija Steiermark Folgendes

 

Gesetzliche Ombudsstelle – Information, Rechtsauskunft, Beratung für alle steirischen Kinder und Jugendlichen und deren Bezugspersonen

Hilfe und Begleitung in allen Lebenssituationen

Vernetzungsarbeit mit kinder- und jugendrelevanten Einrichtungen, Politik und Verwaltung

Öffentlichkeits- und Informationsarbeit

Projektarbeit

 

Die UN-Kinderrechtskonvention ist wesentliche Grundlage der kija-Arbeit. Die kija Steiermark agiert weisungsfrei, hat das Recht auf Akteneinsicht bei den Behörden der Jugendwohlfahrt, und alle Stellen des Landes und der Gemeinden haben ihr gegenüber Auskunftspflicht.

 

Das Service der kija Steiermark ist vertraulich und kostenfrei.