Mindestsicherung ist da,

Kinderarmut bleibt

 

Mindestsicherung kommt,
Kinderarmut bleibt

Laut aktuellem Sozialbericht des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sind rund 1 Million Österreicher/innen armutsgefährdet.

Jede/r vierte Betroffene/r ist im Kind oder Jugendliche/r.

 

6 % der österreichischen Bevölkerung sind manifest arm. Aber nicht nur die evidente, auch die latente Armut hat zugenommen. Sie streut weiter und reicht tiefer, bereits bis in die Mittelschicht

 

Das wirtschaftliche System erzeugt in unserer Gesellschaft immer mehr Verlierer/innen, immer mehr Marginalisierte und Geringverdiener/innen, immer mehr arme Erwerbslose und auch erwerbstätige Arme. Immer mehr Menschen sind von allgemein anerkannten Lebensstandard ausgeschlossen

(= soziale Deprivation). Finanzielle Bedrängnis hat viele Ursachen und macht Erwachsene und mit ihnen auch Kinder zu rasch von Armut betroffen. Paradox ist, dass in reichen Gesellschaften wie in Österreich immer stärker Überalterung und nachlassender Kinderreichtum beklagt werden, und gleichzeitig nicht entschlossen genug gegen die Armut von Kindern und Jugendlichen vorgegangen wird. Kinderarmut ist ein gesellschaftspolitisches Grundsatzproblem. Es ist statistisch nachweisbar, dass Kinder, Jugendliche und ältere Frauen, aber auch Menschen mit Migrationshintergrund, geringer Bildung oder Behinderung über der durchschnittlichen Armutsquote liegen und Ein-Eltern-Haushalt und Mehrpersonenhaushalte mit mindestens drei Kindern überproportional armutsgefährdet sind.

 

Die Folgen von Armut für Kinder und Jugendliche

 

Armut wird direkt in die nächste Generation übertragen und wirkt sich auf viele Bereiche wie Bildung, physische und psychische Gesundheit, Kultur und auch auf die Integration in das soziale Umfeld aus. Die Folgen sind geringere Lebenszufriedenheit, stärkeres Einsamkeitsgefühl, größere Niedergeschlagenheit, berufliche Perspektivenlosigkeit, vermehrt Ängste und Sorgen, letztere vor allem die Zukunft betreffend, und führen zu sozialer Exklusion bereits im Kindheitsalter. Armut wird infantilisiert und beeinträchtigt nachhaltig die Chancengleichheit.

 

Kinder, die in Armut aufwachsen, erfahren schon früh, dass Armut nicht gesellschaftstauglich ist, und lernen von Anbeginn sich  für die Armut der Eltern und die damit verbundene eigene Situation zu schämen. Mit unterschiedlichsten rationalen Erklärungsversuchen versuchen sie in ihrer Hilflosigkeit, sich selbst nicht allzu sehr mit Armut und den gesellschaftlichen Reaktionen darauf zu konfrontieren und diese vor anderen zu verstecken.

 

Die EU hat in ihrer Strategie Europa 2020 neben intelligentem und nachhaltigem auch das integrative Wachstum als Schlüsselelemente festgelegt und in den fünf sich daraus ergebenden Teilzielen die Bekämpfung von gesellschaftlicher Ausgrenzung und Armut als eine Leitlinie formuliert. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Es muss vorrangiges politisches Ziel sein, Menschen aller Generationen in deren Existenz zu sichern und Armut zu verhindern, denn die Entwicklungen im Bereich der Ökonomie, des Arbeitsmarktes und der Sozialpolitik lassen noch eine weitere Zunahme von Armut befürchten.

 

Die kija Steiermark weist jedoch darauf hin, dass …

 

… gerade bei der Bekämpfung von gesellschaftlicher Ausgrenzung und Armut die Rechte der Kinder und Jugendlichen laut UN-Kinderrechtskonvention zu berücksichtigen sind. Kinder- und Jugendpolitik muss im Gesetz Niederschlag finden (vgl. Artikel 4 und 6). Armut von Kindern und Jugendlichen ist durch gezielte Strategien zu bekämpfen und das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen (vgl. Artikel 2). Kinder und Jugendliche haben das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard und staatliche Sicherung eines Existenzminimums (vgl. Artikel 27) und müssen ungeachtet der finanziellen Mittel ihrer Eltern gleiche Chancen vorfinden (vgl. Artikel 2 – Diskriminierungsverbot).

 

Unter diesem Aspekt ist besonders zu kritisieren, dass das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte des Kindes, das am 19.01.2011 trotz heftiger Proteste beschlossen wurde, weder das Diskriminierungsverbot, das Recht auf Bildung, auf Gesundheit noch die materielle Absicherung von Kindern trotz der massiven Armutsgefährdung und der tatsächlichen Armut von Kindern gesetzlich explizit festgeschrieben wurden!

 

Lesen Sie dazu die Stellungnahme der kija Steiermark zum Entwurf zum Mindestsicherungsgesetz und  den Artikel zum BVG über die Rechte des Kindes.