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Haft/Untersuchungshaft

 

In seltenen Fällen werden Jugendliche in Untersuchungshaft oder Strafhaft genommen.

Was muss im Fall der Untersuchungshaft vorliegen?

Ein dringender Tatverdacht (du musst ziemlich sicher der/die Täter/in sein)

Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben (man wägt ab, ob die mit der Haft verbundenen Nachteile für Persönlichkeitsentwicklung und Fortkommen nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Tat und der zu erwartenden Strafe stehen)

Ein Haftgrund.

 

Haftgründe sind:

Tatbegehungsgefahr (du wurdest schon ein paar Mal wegen einer gleichen oder ähnlichen Tat verurteilt; man nimmt daher an, dass du Derartiges wieder tun wirst.)

Fluchtgefahr

Verdunkelungsgefahr (man befürchtet von dir den Versuch, Beweismaterial verschwinden zu lassen oder Zeuge/Zeuginnen zu beeinflussen).

Eine Strafhaft wird bei geringen Straftaten nicht gleich beim ersten Mal verhängt. Begehst du z.B. einen kleinen Diebstahl und hast du davor noch nichts angestellt, wird der/die Richter/in eher eine milde Strafe aussprechen. Je schwerer die Tat, desto eher muss man mit einer Haftstrafe rechnen.

 

 

Jugendstrafverfahren, Polizei

(Stand: November 2010)

 

 

Handy

 

Grundsätzlich darf jede/r Jugendliche ein Handy benutzen.

Man unterscheidet zwischen:

Wertkartenhandys (keine Anmeldung erforderlich; Gesprächsguthaben wird von einer Wertkarte auf das Telefon geladen, Gesprächsgebühren sind bisweilen relativ hoch)

Vertragshandys (Freischalt- und monatliche Grundgebühren müssen bezahlt werden, dafür aber geringere Gesprächsgebühren).

 

Ein Wertkartenhandy zu besitzen ist für Jugendliche meist einfacher, denn um einen Handyvertrag abschließen zu können, brauchst du bis zur Volljährigkeit die Unterschrift deiner Erziehungsberechtigten auf dem Antragsformular. Wenn du einen Handyvertrag abschließt, ist es empfehlenswert einen Anbieter zu suchen, der keine oder nur kurze Bindungsdauer hat.

Achtung: Es kann sehr teuer werden, wenn du zu viel telefonierst bzw. zu viele SMS verschickst!

Im Schulunterrichtsgesetz ist geregelt, dass Handys während des Unterrichts nicht benützt werden dürfen und ausgeschaltet werden müssen.

 

 

Geschäftsfähigkeit, Volljährigkeit

(Stand: November 2010)

 

 

Happy Slapping

 

Als „Happy Slapping“ bezeichnet man das Zufügen von Körperverletzungen, wobei meist unbekannte Personen, aber auch Mitschüler/innen oder Lehrer/innen die Opfer und Jugendliche häufig die Angreifer/innen sind. Die Opfer werden geschlagen, verletzt, sexuell genötigt oder vergewaltigt; die Angreifer/innen flüchten daraufhin. Meist werden diese Übergriffe von einer dritten Person gefilmt und danach im Internet veröffentlicht.

 

Strafrechtlich handelt es sich in diesem Fall um Körperverletzungen, zivilrechtlich greift das Urheberrecht, da das Filmmaterial unerlaubt veröffentlicht wird.

 

 

Autoritätsverhältnis, einstweilige Verfügung, Eltern, Hausarrest, Gewalt, sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, Wegweiserecht

(Stand: November 2010)

 

 

Hausarrest

 

Deine Eltern dürfen dich mit Hausarrest bestrafen. Du musst dann zu Hause bleiben und darfst nicht ausgehen. Es ist deinen Eltern aber nicht erlaubt, dich in dein Zimmer einzusperren! Üblicherweise wird der Arrest nur für einige Tage ausgesprochen, in manchen Fällen aber auch für längere Zeiträume.

 

 

Gewalt, Eltern

(Stand: November 2010)

 

 

Heim

 

Es gibt SchülerInnen-, Lehrlings- und StudentInnenheime, in denen Kinder und Jugendliche während der jeweiligen Ausbildungszeit wohnen können.

Jugenderholungsheime und Ferienlager dienen Kindern und Jugendlichen zur Erholung.

Daneben gibt es Heime und Wohngemeinschaften, die Kindern und Jugendlichen in Krisensituationen eine Wohnmöglichkeit und ein Zuhause bieten. Das Jugendamt veranlasst die Aufnahme in solche Wohnheime und übernimmt die Pflege und Erziehung für Minderjährige, die zu Hause durch Gewalt oder Vernachlässigung gefährdet sind.

 

 

Weitere Informationen findest du hier:

Jugend am Werk Steiermark GmbH

Tartaruga - Beratung und Zufluchtsstelle für Jugendliche

*      8020 Graz, Ungergasse 23

*       (0) 050 7900 3200

@     tartaruga@jaw.or.at

www    Jugend am Werk

 

 

Rettet das Kind Steiermark

*      8010 Graz, Merangasse 12

*       (0316) 83 16 90

@     office@rettet-das-kind-stmk.at

www    Rettet das Kind Steiermark

 

Einrichtungen in: Spital am Semmering, Mürzzuschlag, Bruck/Mur, Kapfenberg, Leoben, Frohnleiten, Hartberg, Weiz, Voitsberg, Graz, Fürstenfeld, Deutschlandsberg

 

 

Fremdunterbringung, Minderjährigkeit

(Stand: November 2010)

 

 

HIV

 

 

Aids

(Stand: November 2010)

 

 

Homosexualität

 

Homosexualität ist eine sexuelle Orientierung, bei der Liebe und sexuelles Empfinden ausschließlich oder vorwiegend für Personen des eigenen Geschlechts empfunden werden. Bisexuell bist du, wenn du beide Geschlechter gleich attraktiv findest.

Für homosexuelle Personen gilt gesetzlich dasselbe wie für heterosexuelle Paare.

 

 

(Stand: November 2010)

 

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