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Lärmbelästigung
Die Landespolizeigesetze (in der Steiermark: Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz) verbieten die „ungebührliche Erregung störenden Lärms“. Daneben gibt es einzelne Gemeindeverordnungen (z.B. Lärmschutzverordnung, Rasenmäherverordnung), die regeln, zu welcher Zeit bestimmter Lärm absolut zu unterlassen ist. Wer seine Nachbarn/Nachbarinnen durch ständigen Lärm stört, muss daher mit einer Verwaltungsstrafe oder einem zivilgerichtlichen Verfahren rechnen. Mieter/innen können gekündigt werden, wenn durch Lärmerregung ein Zusammenwohnen für die Mitbewohner/innen unmöglich wird.
Von Kindern verursachter Lärm kann von Nachbarn/Nachbarinnen als störend empfunden werden, er stellt allerdings keine wesentliche Beeinträchtigung dar. Kinder dürfen in Wohnungen bzw. auf Spielplätzen spielen. Unruhe infolge des normalen Spielens ist zu tolerieren.
(Stand: November 2010)
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Leasing
Unter Leasen (vom engl. „to lease“ - mieten, pachten) versteht man die Benützung einer Sache (z.B. eines Autos) gegen Bezahlung eines monatlichen Geldbetrages. Leasen kannst du grundsätzlich nur im Rahmen deiner Geschäftsfähigkeit. Nach dem Ende der vereinbarten Leasingfrist entscheidest du, ob
Das Risiko der Beschädigung oder Zerstörung der Sache trägt während der gesamten Leasingdauer immer der/die Leasingnehmer/in. Hast du mit dem Auto einen Unfall mit Totalschaden, musst du die noch ausstehenden Raten weiter bezahlen, obwohl du mit dem Auto nicht mehr fahren kannst. Leasen ist insgesamt teurer als Kaufen. Least du z.B. ein Auto, bist du verpflichtet, eine Kaskoversicherung abzuschließen. Berücksichtige das in deinem Finanzierungsplan und bedenke die lange Bindung an den Leasingvertrag. Weiters ist ein Ausstieg aus einem Leasingvertrag immer mit sehr hohen Kosten verbunden. Planst du den Abschluss eines Leasingvertrages, so informiere dich vorher genau bei Konsumentenberatungsstellen bzw. Autofahrerclubs.
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Bürgschaft, Eigentumsvorbehalt, Geschäftsfähigkeit, Kredit, Mietvertrag, Volljährigkeit, Zahlungsbefehl (Stand: November 2010)
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Lehre
Nach erfolgreichem Abschluss deiner Pflichtschule kannst du dich dazu entscheiden, eine Lehre zu machen. Es gibt eine Reihe von Lehrberufen und Fachkräfte sind immer gefragt. Als Lehrling schließt du mit deinem/deiner neuen Chef/in einen Lehrvertrag ab, der die Ausbildung regelt und den auch deine gesetzliche Vertretung unterschreiben muss. Im Zuge deiner Lehre kommen sowohl Rechte als auch Pflichten auf dich zu.
(Stand: November 2010)
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Lohnsteuer (Einkommenssteuer)
In Österreich musst du, wenn du arbeitest und Geld verdienst, Steuern zahlen. Das heißt ein gewisser Prozentsatz von deinem Einkommen wird abgezogen und geht an das Finanzamt. Bevor die Steuern abgezogen sind, spricht man vom „Brutto-Lohn“. Das was du aber tatsächlich bezahlt bekommst, ist der „Netto-Lohn“: Also der „Brutto-Lohn“ abzüglich der Steuern.
Unter Umständen kannst du dir Geld vom Finanzamt zurückzuholen. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Lohnsteuerzahlungen, die du zu viel geleistet hast. Wenn du z.B. in den Sommerferien einen Ferialjob machst, wird dir ebenfalls die Lohnsteuer abgezogen. Diesen Betrag kannst du dir durch den sogenannten „Lohnsteuerausgleich“ zurückholen. Dafür musst du beim Finanzamt (auch online möglich) das Formular der „ArbeitnehmerInnenveranlagung“ ausfüllen. Einen Lohnsteuerausgleich kannst du bis zu fünf Jahren rückwirkend nachholen!
(Stand: November) |
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du die geleaste Sache um einen Restbetrag
kaufst oder