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Mahnung

 

Mahnungen und Zahlungserinnerungen

Mahnungen sind Aufforderung an den/die Schuldner/in, die geschuldete Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen. Meistens handelt es sich um Geldforderungen, welche du dann sofort begleichen musst. Bekommst du eine Mahnung und gibt es Probleme mit der Bezahlung, setze dich am besten unverzüglich mit deinem/deiner Gläubiger/in (das ist derjenige/diejenige, dem/der du Geld schuldest) oder mit dem Anwalt/der Anwältin in Verbindung und bemühe dich um eine Zahlungsvereinbarung.

Achtung: Erhältst du eine Mahnung, werden dafür meist Mahnspesen verrechnet, die du auch bezahlen musst.

 

 

Kredit, Inkassobüro, Zahlungsbefehl, Schulden

 

 

„Mahnungen“ in der Schule

Wenn deine Leistungen gegen Ende des ersten oder zweiten Semesters mit „Nicht genügend“ zu beurteilen wären, so erhalten deine Eltern eine Verständigung darüber (= Frühwarnung/ „Mahnung“) und die Aufforderung, ein beratendes Gespräch mit deinem/deiner Lehrer/in zu führen. In diesem wird über deine Lerndefizite und Förderungsmöglichkeiten gesprochen und mitgeteilt, welche Leistungen du für eine positive Beurteilung nachzuholen hast. Tipp: Da dieses Gespräch dich betrifft, ist es sinnvoll, wenn du dabei anwesend bist!

 

Wenn du am Ende eines Semesters zwischen zwei Noten stehst, hast du die Möglichkeit, eine mündliche Prüfung (bestehend aus zwei von einander unabhängigen Fragen) zu machen. Wenn du im Jahreszeugnis einen (oder maximal zwei) Fünfer hast, kannst du im Herbst eine Nachprüfung ablegen, um in die nächste Schulstufe aufsteigen zu können.

 

 

Schule

(Stand: November 2010)

 

 

Mediation

 

Mediation ist die außergerichtliche Vermittlung zwischen Streitparteien durch eine neutrale dritte Person (Mediator/in). Mediation ist möglich, wenn alle Konfliktbeteiligten in Gesprächen an einer gemeinsamen, fairen Lösung des Konflikts arbeiten wollen. Diese Gespräche werden durch einen Mediator/eine Mediatorin geleitet. Letztendlich soll jede/r der Beteiligten mit der erarbeiteten Lösung zufrieden sein. Mögliche Anwendungsbereiche der Mediation sind u.a. Streitigkeiten hinsichtlich Besuchs- oder Obsorgeregelungen für Kinder bei einer Trennung.

 

Seit 1.5.2004 gilt in Österreich das Zivilrechts-Mediations-Gesetz. Der Beginn und die Fortsetzung der Mediation hemmen den Anfang und den Fortlauf der Verjährung sowie sonstiger Fristen zur Geltendmachung der von der Mediation betroffenen Rechte und Ansprüche. Das heißt, man muss nicht befürchten, dass man seine Rechte aufgrund von Zeitablauf verliert, wenn man sich für die Mediation anstatt für den Gerichtsweg entscheidet.

 

 

Weitere Informationen findest du hier:

employee

*      8010 Graz, Theodor-Körnerstraße 54/2/12

*       0810 100 788

@     office@employee.at

www    employee

 

 

Familienberatung und Mediation

Amt für Jugend und Familie – Psychologischer Dienst & Familienberatung

*      8010 Graz, Pestalozzistraße 59/2.Stock

*       (0316) 872 -465 0

@     familienberatung@stadt.graz.at

www    Familienberatung und Mediation

 

 

Institut für Familienfragen

*      8043 Graz, Mariatrosterstraße 41

*       (0316) 38 62 10

@     elternschaft@utanet.at

www    Institut für Familienfragen

 

 

Besuchsrecht, Obsorge, Scheidung

(Stand: November 2010)

 

 

Menschenrechte

 

1948 wurden von den Vereinten Nationen in der Menschenrechtskonvention (MRK) die Rechte aller Völker und Menschen formuliert. Die 30 Artikel legen die zivilen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte eines jeden Menschen fest. Menschenrechte sind all jene Rechte, die Personen allein aufgrund ihres Menschseins besitzen (Recht auf Leben, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Recht auf freie Meinungsäußerung etc.). Wir erachten diese Rechte als selbstverständlich, doch es gibt Staaten, in denen täglich Menschenrechtsverletzungen geschehen und nicht geahndet werden.

Im Gegensatz zur Kinderrechtskonvention wurde die MRK in die österreichische Bundesverfassung aufgenommen.

 

 

Kinderrechte, Kurzfassung der UN-Kinderrechtskonvention

(Stand: November 2010)

 

 

Mietvertrag

 

Unter Miete versteht man die entgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch, d.h. du darfst eine Sache, für die du in regelmäßigen Abständen einen bestimmten Geldbetrag bezahlst, verwenden. Die überlassene Sache kann beispielsweise eine Wohnung, ein PKW oder ein Videofilm sein.

Bei Wohnungen werden die mietrechtlichen Bestimmungen des ABGB (Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches) und das MRG (Mietrechtsgesetz) angewendet. Das MRG regelt ausführlich insbesondere die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen und Geschäftsräumen bzw. Grundflächen. Es dient in erster Linie dem Schutz der Mieter/innen.

Die Bestimmungen zum Mietrecht sind sehr umfangreich. Lass deinen Mietvertrag vor der Unterzeichnung am besten von einem Fachmann/einer Fachfrau (z.B. von der Arbeiterkammer oder Mietervereinigung) prüfen.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Ausziehen, Geschäftsfähigkeit, Leasen

(Stand: November 2010)

 

 

Minderjährigkeit

 

Das Gesetz unterscheidet:

Kinder (bis zum siebten Geburtstag)

Unmündige Minderjährige (bis zum 14. Geburtstag)

Mündige Minderjährige (bis zum 18. Geburtstag).

Seit 1.7.2001 bist du schon mit der Vollendung des 18. Lebensjahres volljährig. Das gilt auch für das Jugendstrafverfahren. Für die Altersgruppe der 18- bis 21-Jährigen gibt es dort aber Sonderbestimmungen.

 

 

Arbeit, Eltern, Geschäftsfähigkeit, Jugendstrafverfahren, Obsorge, Volljährigkeit

(Stand: November 2010)

 

 

Misshandlung

 

Gewalt, Hausarrest, Opferschutz, Vertrauensperson

(Stand: November 2010)

 

 

Mitversicherung

 

Unter bestimmten Umständen kannst du bei den Eltern (auch Groß- und Stiefeltern) oder beim/bei der Ehepartner/in auf Antrag mitversichert werden. Sobald du aber selbst Geld verdienst, zahlst du von deinem Gehalt/Lohn deine eigene Versicherung.

 

 

Arztbesuch

(Stand: November 2010)

 

 

Mobbing

 

Der Begriff ist englisch und bedeutet schikanieren, piesacken. Mobbing meint mehr als nur hin und wieder jemandem einen dummen Streich zu spielen: Mobbing ist das gezielte und dauernde Anwenden von

verbaler (beschimpfen, bedrohen...),

nonverbaler (ignorieren, ausgrenzen...) und/oder

physischer Gewalt (z.B. körperliche Gewalt) gegen eine Person.

Oft wird eine Person nicht nur von einer, sondern von eine Gruppe z.B. Gleichaltriger gemobbt. Im Schulalltag, aber auch im Berufsleben kann das immer wieder vorkommen. Die Angriffe, die die betroffene Person ausgrenzen und ihn/sie in eine Außenseiterposition drängen sollen, können über längere Zeit bestehen und wirken sich auf das Leben und die Gesundheit des/der Betroffenen negativ aus.

Wenn du selbst betroffen bist oder Mobbing in deiner Umgebung siehst, sprich mit einer Vertrauensperson darüber und hol dir Hilfe.

 

 

Mediation, Vertrauensperson

(Stand: November 2010)

 

 

Mopedausweis

 

Ein Motorfahrrad (Moped) hat laut Gesetz bis zu 50 ccm Hubraum und fährt mit einer Geschwindigkeit von maximal 45 km/h.

 

Das Lenken eines Mopeds ist erlaubt, wenn du

den Mopedausweis hast,

einen Führerschein einer beliebigen Klasse hast oder

vor dem 1.9.2009 zulässigerweise ein Moped gelenkt hast, ohne einen Mopedausweis zu besitzen (d.h. wenn du älter als 24 Jahre warst) und bis 1.9.2011 die (voraussetzungslose) Ausstellung eines Ausweises beantragst.

 

Mindestalter für die Ausstellung eines Mopedausweises:

Frühestens mit 15 Jahren (siehe Mopedfahren mit 15), aber

üblicherweise mit 16 Jahren.

 

Kurs und Prüfung

Die Mopedprüfung kannst du frühestens sechs Monate vor deinem 16. Geburtstag machen, der Ausweis wird dir aber frühestens am 16. Geburtstag ausgehändigt. Vor der Prüfung musst du einen sechsstündigen Theoriekurs absolvieren. Die theoretische Prüfung kannst du bei einem Automobilclub (ARBÖ, ÖAMTC) oder bei einer Fahrschule ablegen. Sie besteht aus einem Multiple-Choice-Test (Test mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten) z.B. aus den Bereichen Verkehrszeichen, Verkehrsregeln, Sturzhelm oder Alkohol am Steuer. Zusätzlich zur theoretischen Schulung musst du ein Praxistraining im Ausmaß von acht Stunden absolvieren, um deinen Mopedausweis ausgestellt zu bekommen.

 

Mopedfahren mit 15

Seit April 2005 kannst du die Mopedprüfung frühestens sechs Monate vor deinem 15. Geburtstag ablegen, wenn deine Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zustimmen. Der Mopedausweis wird aber frühestens am 15. Geburtstag ausgehändigt.

 

Wichtige Bestimmungen zum Mopedfahren

Mit dem Moped darfst du eine weitere Person mitnehmen. Ist dein/e Mitfahrer/in jünger als acht Jahre, musst du einen geeigneten Kindersitz verwenden. Für Mopedlenker/innen (und natürlich auch für die mitfahrende Person) gilt Helmpflicht! Es ist stets mit Abblendlicht zu fahren und Verbandszeug mitzuführen. Bis zum 20. Lebensjahr gilt das Alkohol-Limit von 0,1 Promille, das bedeutet für dich absolutes Alkoholverbot!

 

Führerschein für „Mopedautos“ (= Microcars)

Seit 1.9.2009 gelten für das Lenken eines Microcars dieselben Voraussetzungen wie für das Mopedfahren. Daher kann auf die oben aufgelisteten Punkte verwiesen werden.

 

 

Führerschein

(Stand: November 2010)

 

 

Mündelgeld

 

Größere Geldbeträge, die Kindern und Jugendlichen beispielsweise aus Erbschaften zufallen, sind von deren gesetzlichen Vertretung ertragreich und sicher anzulegen („Anlegung von Mündelgeld“). Das Pflegschaftsgericht kontrolliert und überwacht die redliche Verwaltung dieses Geldes.

 

 

Erbe

(Stand: November 2010)

 

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