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Nachtclub
Unter 18 Jahren darfst du dich weder in einem Nachtclub bzw. einer Nachtbar aufhalten, noch dort arbeiten.
Arbeit, Ausgehzeiten, Jugendschutz (Stand: November 2010)
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Namensänderung
Eheliche Kinder erhalten den Familiennamen der Eltern. Wenn die Eltern nicht denselben Nachnamen haben, wird bei der Eheschließung festgelegt, wessen Namen die Kinder bekommen sollen. Wird diesbezüglich keine Vereinbarung getroffen, erhalten die Kinder den Familiennamen des Vaters. Uneheliche Kinder erhalten den Namen der Mutter. Eine Namensänderung ist möglich bei Eheschließung, Scheidung, Adoption oder auf Antrag.
Wann kann ein Antrag auf Namensänderung erfolgen?
Bist du minderjährig, muss deine gesetzliche Vertretung den Antrag auf Namensänderung bei der Bezirkshauptmannschaft, deiner Gemeinde bzw. beim Magistrat einbringen. Bist du zwischen zehn und 14 Jahren alt, wirst du zu diesem Antrag angehört. Bist du über 14 Jahre, musst du dem Antrag auf Namensänderung auch persönlich zustimmen. Aus den oben genannten Gründen (mit Ausnahme des letztgenannten) kannst du auch deinen Vornamen ändern!
Bei einer Namensänderung musst du einige wichtige Dokumente auf deinen neuen Namen ändern lassen:
Eine Namensänderung musst du auch einigen Stellen bekannt geben:
Wenn du schon ein Auto hast, sind
(Stand: November 2010)
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Nötigung
Nötigung bedeutet jemanden mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung veranlasst wird etwas zu tun oder nicht zu tun oder zu erdulden. Eine Nötigung ist eine strafbare Handlung.
Weitere Informationen findest du hier: Beratungsstelle TARA
@ office@taraweb.at www TARA
hazissa
@ office@hazissa.at www hazissa
mafalda
@ office@mafalda.at www mafalda
Männerberatung 8010 Graz, Dietrichsteinplatz 15/8. Stock (0316) 83 14 14 info@maennerberatung.at www Männerberatung
Beratungsstellen in: Graz, Leoben
OMEGA
@ office@omega-graz.at www OMEGA
Steirischer Familienbund
@ office@familieninfo.at
Beratungsstellen in: Feldbach, Fürstenfeld, St. Stefan/Rosental, Graz, Deutschlandsberg
Anzeige, Jugendstrafverfahren, Auszüge aus dem Strafgesetzbuch (StGB) (Stand: November 2010)
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Notwehr
Wenn z.B. dein Leben, deine körperliche Unversehrtheit oder deine Freiheit in Gefahr sind, darfst du dich dagegen wehren: In diesem Fall spricht man von Notwehr. Wichtig ist, dass der Angriff gegenwärtig oder unmittelbar drohend sein muss. Das heißt, du darfst dich nur in der Situation oder kurz davor wehren. Außerdem musst du dabei beachten, wie du dich verteidigst; denn deine Verteidigung gilt nur als Notwehr solange du das schonendste Mittel verwendest um den Angriff sofort und endgültig abzuwehren.
(Stand: November 2010) |
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Dein bisheriger Name wirkt anstößig
oder lächerlich.