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Nachtclub

 

Unter 18 Jahren darfst du dich weder in einem Nachtclub bzw. einer Nachtbar aufhalten, noch dort arbeiten.

 

 

Arbeit, Ausgehzeiten, Jugendschutz

(Stand: November 2010)

 

 

Namensänderung

 

Eheliche Kinder erhalten den Familiennamen der Eltern. Wenn die Eltern nicht denselben Nachnamen haben, wird bei der Eheschließung festgelegt, wessen Namen die Kinder bekommen sollen. Wird diesbezüglich keine Vereinbarung getroffen, erhalten die Kinder den Familiennamen des Vaters.

Uneheliche Kinder erhalten den Namen der Mutter.

Eine Namensänderung ist möglich bei Eheschließung, Scheidung, Adoption oder auf Antrag.

 

Wann kann ein Antrag auf Namensänderung erfolgen?

Dein bisheriger Name wirkt anstößig oder lächerlich.

Der Name ist schwer zu schreiben und auszusprechen.

Migranten/Migrantinnen wünschen zur Integration einen anderen Familiennamen.

Es kann zu Verwechslungen kommen (weil jemand denselben Vor- und Nachnamen und dasselbe Geburtsdatum hat).

Du willst den geänderten Familiennamen eines Elternteiles erhalten. (Wenn z.B. deine Mutter nach der Scheidung ihren früheren Namen wieder annimmt, kannst auch du diesen Namen annehmen.)

Bist du minderjährig, muss deine gesetzliche Vertretung den Antrag auf Namensänderung bei der Bezirkshauptmannschaft, deiner Gemeinde bzw. beim Magistrat einbringen. Bist du zwischen zehn und 14 Jahren alt, wirst du zu diesem Antrag angehört. Bist du über 14 Jahre, musst du dem Antrag auf Namensänderung auch persönlich zustimmen.

Aus den oben genannten Gründen (mit Ausnahme des letztgenannten) kannst du auch deinen Vornamen ändern!

 

Bei einer Namensänderung musst du einige wichtige Dokumente auf deinen neuen Namen ändern lassen:

Meldezettel (Frist: drei Monate)

Reisepass

Personalausweis

Eventuell auch Staatsbürgerschaftsnachweis (nicht verpflichtend).

 

Eine Namensänderung musst du auch einigen Stellen bekannt geben:

Deiner Bank und deiner Versicherung;

Wenn du schon ein Auto hast, sind

die KFZ-Zulassungsbehörde innerhalb der Frist von einer Woche oder

die Bundespolizeidirektion bzw. die Bezirkshauptmannschaft als Führerscheinbehörde innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach deiner Namensänderung zu verständigen.

 

 

Eltern

(Stand: November 2010)

 

 

Nötigung

 

Nötigung bedeutet jemanden mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung veranlasst wird etwas zu tun oder nicht zu tun oder zu erdulden. Eine Nötigung ist eine strafbare Handlung.

 

 

Weitere Informationen findest du hier:

Beratungsstelle TARA

*      8010 Graz, Geidorfgürtel 34/2

*       (0316) 31 80 77

@     office@taraweb.at

www    TARA

 

 

hazissa

*      8010 Graz, Karmeliterplatz 2

*       (0316) 90 370 -160

@     office@hazissa.at

www    hazissa

 

 

mafalda

*      8010 Graz, Glacisstraße 9

*       (0316) 33 73 00 - 17

@     office@mafalda.at

www    mafalda

 

 

Männerberatung

8010 Graz, Dietrichsteinplatz 15/8. Stock

(0316) 83 14 14

info@maennerberatung.at

www    Männerberatung

 

Beratungsstellen in: Graz, Leoben

 

 

OMEGA

*      8020 Graz, Albert-Schweitzer-Gasse 22

*       (0316) 77 35 54 -0

@     office@omega-graz.at

www    OMEGA

 

 

Steirischer Familienbund

*      8010 Graz, Mondscheingasse 8/II/5

*       (0316) 83 03 18

@     office@familieninfo.at

www    Steirischer Familienbund

 

Beratungsstellen in: Feldbach, Fürstenfeld, St. Stefan/Rosental, Graz, Deutschlandsberg

 

 

Anzeige, Jugendstrafverfahren, Auszüge aus dem Strafgesetzbuch (StGB)

(Stand: November 2010)

 

 

Notwehr

 

Wenn z.B. dein Leben, deine körperliche Unversehrtheit oder deine Freiheit in Gefahr sind, darfst du dich dagegen wehren: In diesem Fall spricht man von Notwehr. Wichtig ist, dass der Angriff gegenwärtig oder unmittelbar drohend sein muss. Das heißt, du darfst dich nur in der Situation oder kurz davor wehren. Außerdem musst du dabei beachten, wie du dich verteidigst; denn deine Verteidigung gilt nur als Notwehr solange du das schonendste Mittel verwendest um den Angriff sofort und endgültig abzuwehren.

 

 

(Stand: November 2010)

 

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