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Obsorge

 

Als Obsorge bezeichnet man die elterlichen Rechte und Pflichten gegenüber den minderjährigen Kindern. Das sind:

Pflege und Erziehung

Vermögensverwaltung

Entsprechende gesetzliche Vertretung.

 

Wenn deine Eltern verheiratet sind: Im Normalfall sind beide für deine Obsorge verantwortlich.

 

Wenn deine Eltern nicht verheiratet sind gibt es mehrere Möglichkeiten:

Grundsätzlich bekommt deine Mutter alleine die Obsorge für dich.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, eine gemeinsame Obsorge zu vereinbaren, d.h. deine Mutter und dein Vater haben die Obsorge. Auch wenn deine Eltern nicht gemeinsam leben, können sie beide die Obsorge haben.

 

Wenn deine Eltern geschieden sind:

Grundsätzlich bleibt die gemeinsame Obsorge der Eltern auch nach einer Scheidung oder Trennung aufrecht. Sowohl deine Mutter als auch dein Vater kann dich dann z.B. in Reisepass- oder Schulangelegenheiten (wie bisher) alleine wirksam vertreten. Deine Eltern müssen jedoch dem Gericht eine Vereinbarung vorlegen, in der sie deinen hauptsächlichen Wohnort festlegen.

 

Einigen sich deine Eltern nicht darüber, bei wem du in Zukunft wohnen wirst, trifft das Pflegschaftsgericht die Entscheidung. Dabei wird berücksichtigt:

Ob du Geschwister hast (besonders kleine Geschwister sollen nicht getrennt werden)

Zu welchem Elternteil du eine tiefere Beziehung oder Bindung hast

Welcher Elternteil besser für dich sorgen kann.

 

Je älter du bist desto mehr kannst du bei der Entscheidung bei welchem Elternteil du leben willst mitbestimmen. Ab einem Alter von zehn Jahre wirst du vom Gericht persönlich befragt. Ein Kind unter zehn Jahren kann von einem/einer Mitarbeiter/in des Jugendamtes, von einem/einer psychologischen Sachverständigen oder von einem/einer Mitarbeiter/in der Jugendgerichtshilfe gehört werden. Wenn du das 14. Lebensjahr bereits vollendet hast, kannst du in Verfahren über Pflege und Erziehung sogar selbständig vor Gericht handeln.

Die Entscheidung liegt aber beim Pflegschaftsgericht.

 

Willst du einfach so beim anderen Elternteil leben, versuche in erster Linie mit deinen Eltern die weitere Obsorge zu besprechen. Kommt ihr zu keinem Ergebnis, kann dein nicht-obsorgeberechtigter Elternteil beim Bezirksgericht einen Antrag auf Entziehung und Übertragung der Obsorge stellen. Deine Eltern und du könnt eine Mediation in Anspruch nehmen umso auch ohne Gericht eine geeignete Lösung zu finden.

 

Wenn keiner deiner Eltern die Obsorge übernehmen kann:

So wird die Obsorge an die Großeltern, ansonsten an Pflegeeltern übertragen. Das Gericht entscheidet, welches Großelternpaar (bzw. welcher Großelternteil) oder welches Pflegeelternpaar (bzw. welcher Pflegeelternteil) mit der Obsorge betraut sein soll.

 

Wenn deine Eltern selbst noch nicht volljährig sind:

Für Kinder von minderjährigen Eltern erhält die Jugendwohlfahrtsbehörde (das Jugendamt) bis zu einer Entscheidung durch das Gericht die Obsorge.

 

Für weitere Informationen:

 

Homepage des Bundesministeriums für Justiz

 

Familienberatung und Mediation

Amt für Jugend und Familie – Psychologischer Dienst & Familienberatung

*     8010 Graz, Pestalozzistraße 59/2.Stock

*      (0316) 872 -465 0

@    familienberatung@stadt.graz.at

www    Familienberatung und Mediation

 

 

Institut für Familienberatung und Psychotherapie

der Diözese Graz – Seckau

*     8010 Graz, Kirchengasse 4

*      (0316) 8041 -447

@    winfried.pabst@graz-seckau.at

www    Institut für Familienberatung und Psychotherapie

 

Beratungsstellen in: Bad Radkersburg, Gleisdorf, Graz, Hartberg, Kapfenberg, Leoben, Voitsberg

 

 

Institut für Familienfragen

*     8043 Graz, Mariatrosterstraße 41

*      (0316) 38 62 10

@    elternschaft@utanet.at

www    Institut für Familienfragen

 

 

SMZ – Sozialmedizinisches Zentrum Liebenau

*     8041 Graz, Liebenauer Hauptstraße 102-104a

*      (0316) 46 23 40

@    smz@smz.at

www    SMZ

 

 

Steirischer Familienbund

*     8010 Graz, Mondscheingasse 8/II/5

*      (0316) 83 03 18

@    office@familieninfo.at

www    Steirischer Familienbund

 

 

Amtstag, Anhörungsrecht, Besuchsbegleitung, Besuchsrecht, Fremdunterbringung, Gericht, Jugendwohlfahrtsbehörde, Mediation, Minderjährigkeit, Scheidung, Unterhalt

(Stand: November 2010)

 

 

Ohrfeige

 

Eine Ohrfeige ist eine Art der physischen (körperlichen) Gewalt. Deine Eltern dürfen dir in keinem Fall eine Ohrfeige geben; auch die so genannte „gsunde Watschn“ ist verboten!

 

 

einstweilige Verfügung, Erziehung, Gewalt, Wegweisung

(Stand: November 2010)

 

 

Opferschutz

 

Als Opfer bezeichnet man Personen, die durch ein Verbrechen geschädigt und durch einen oder mehrere Täter/innen in ihren Rechten verletzt wurden.

Die Verletzung deiner Rechte kann sein:

Körperlicher Natur (Körperverletzung, Gewalt, gefährliche Drohung…),

ideeller Natur (Beleidigung, Urheberrechtsverletzung…) oder

materieller Natur (Diebstahl, Sachbeschädigung…).

 

Wenn du misshandelt oder missbraucht worden bist und die Misshandlung bzw. der Missbrauch angezeigt wurde, kannst du verlangen, dass dir ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin (Opferanwalt/Opferanwältin) kostenlos vor Gericht zur Seite steht und dich vertritt.

 

Wie kommst du zu einem Opferanwalt/einer Opferanwältin?

Wende dich an die Kinder- und Jugendanwaltschaft oder an die zuständigen Sozialarbeiter/innen im Jugendamt. Beide Stellen können einen Opferanwalt/eine Opferanwältin für dich anfordern. Deine Eltern/Erziehungsberechtigten müssen zustimmen, dass er/sie dich vor Gericht vertritt. Verweigern sie diese Zustimmung jedoch, wird sie das Jugendamt vom Gericht ersetzen lassen.

 

Wie hilft dir der Opferanwalt/die Opferanwältin?

Ein Opferanwalt/Eine Opferanwältin ist bei der Voruntersuchung, den Vernehmungen und der Hauptverhandlung dabei. Er/Sie gibt dir kompetente Unterstützung, damit deine Rechte und Interessen gut vertreten werden.

 

 

Gewalt, Prozessbegleitung, sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, Vernehmung (kontradiktorische)

(Stand: November 2010)

 

 

Ordnungsstrafe

 

Verwaltungsstrafe

(Stand: November 2010)

 

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