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Obsorge
Als Obsorge bezeichnet man die elterlichen Rechte und Pflichten gegenüber den minderjährigen Kindern. Das sind:
Wenn deine Eltern verheiratet sind: Im Normalfall sind beide für deine Obsorge verantwortlich.
Wenn deine Eltern nicht verheiratet sind gibt es mehrere Möglichkeiten: Grundsätzlich bekommt deine Mutter alleine die Obsorge für dich. Es besteht aber auch die Möglichkeit, eine gemeinsame Obsorge zu vereinbaren, d.h. deine Mutter und dein Vater haben die Obsorge. Auch wenn deine Eltern nicht gemeinsam leben, können sie beide die Obsorge haben.
Wenn deine Eltern geschieden sind: Grundsätzlich bleibt die gemeinsame Obsorge der Eltern auch nach einer Scheidung oder Trennung aufrecht. Sowohl deine Mutter als auch dein Vater kann dich dann z.B. in Reisepass- oder Schulangelegenheiten (wie bisher) alleine wirksam vertreten. Deine Eltern müssen jedoch dem Gericht eine Vereinbarung vorlegen, in der sie deinen hauptsächlichen Wohnort festlegen.
Einigen sich deine Eltern nicht darüber, bei wem du in Zukunft wohnen wirst, trifft das Pflegschaftsgericht die Entscheidung. Dabei wird berücksichtigt:
Je älter du bist desto mehr kannst du bei der Entscheidung bei welchem Elternteil du leben willst mitbestimmen. Ab einem Alter von zehn Jahre wirst du vom Gericht persönlich befragt. Ein Kind unter zehn Jahren kann von einem/einer Mitarbeiter/in des Jugendamtes, von einem/einer psychologischen Sachverständigen oder von einem/einer Mitarbeiter/in der Jugendgerichtshilfe gehört werden. Wenn du das 14. Lebensjahr bereits vollendet hast, kannst du in Verfahren über Pflege und Erziehung sogar selbständig vor Gericht handeln. Die Entscheidung liegt aber beim Pflegschaftsgericht.
Willst du einfach so beim anderen Elternteil leben, versuche in erster Linie mit deinen Eltern die weitere Obsorge zu besprechen. Kommt ihr zu keinem Ergebnis, kann dein nicht-obsorgeberechtigter Elternteil beim Bezirksgericht einen Antrag auf Entziehung und Übertragung der Obsorge stellen. Deine Eltern und du könnt eine Mediation in Anspruch nehmen umso auch ohne Gericht eine geeignete Lösung zu finden.
Wenn keiner deiner Eltern die Obsorge übernehmen kann: So wird die Obsorge an die Großeltern, ansonsten an Pflegeeltern übertragen. Das Gericht entscheidet, welches Großelternpaar (bzw. welcher Großelternteil) oder welches Pflegeelternpaar (bzw. welcher Pflegeelternteil) mit der Obsorge betraut sein soll.
Wenn deine Eltern selbst noch nicht volljährig sind: Für Kinder von minderjährigen Eltern erhält die Jugendwohlfahrtsbehörde (das Jugendamt) bis zu einer Entscheidung durch das Gericht die Obsorge.
Für weitere Informationen:
Homepage des Bundesministeriums für Justiz
Familienberatung und Mediation Amt für Jugend und Familie – Psychologischer Dienst & Familienberatung
@ familienberatung@stadt.graz.at www Familienberatung und Mediation
Institut für Familienberatung und Psychotherapie der Diözese Graz – Seckau
@ winfried.pabst@graz-seckau.at www Institut für Familienberatung und Psychotherapie
Beratungsstellen in: Bad Radkersburg, Gleisdorf, Graz, Hartberg, Kapfenberg, Leoben, Voitsberg
Institut für Familienfragen
@ elternschaft@utanet.at www Institut für Familienfragen
SMZ – Sozialmedizinisches Zentrum Liebenau
@ smz@smz.at www SMZ
Steirischer Familienbund
@ office@familieninfo.at
Amtstag, Anhörungsrecht, Besuchsbegleitung, Besuchsrecht, Fremdunterbringung, Gericht, Jugendwohlfahrtsbehörde, Mediation, Minderjährigkeit, Scheidung, Unterhalt (Stand: November 2010)
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Ohrfeige
Eine Ohrfeige ist eine Art der physischen (körperlichen) Gewalt. Deine Eltern dürfen dir in keinem Fall eine Ohrfeige geben; auch die so genannte „gsunde Watschn“ ist verboten!
einstweilige Verfügung, Erziehung, Gewalt, Wegweisung (Stand: November 2010)
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Opferschutz
Als Opfer bezeichnet man Personen, die durch ein Verbrechen geschädigt und durch einen oder mehrere Täter/innen in ihren Rechten verletzt wurden. Die Verletzung deiner Rechte kann sein:
Wenn du misshandelt oder missbraucht worden bist und die Misshandlung bzw. der Missbrauch angezeigt wurde, kannst du verlangen, dass dir ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin (Opferanwalt/Opferanwältin) kostenlos vor Gericht zur Seite steht und dich vertritt.
Wie kommst du zu einem Opferanwalt/einer Opferanwältin? Wende dich an die Kinder- und Jugendanwaltschaft oder an die zuständigen Sozialarbeiter/innen im Jugendamt. Beide Stellen können einen Opferanwalt/eine Opferanwältin für dich anfordern. Deine Eltern/Erziehungsberechtigten müssen zustimmen, dass er/sie dich vor Gericht vertritt. Verweigern sie diese Zustimmung jedoch, wird sie das Jugendamt vom Gericht ersetzen lassen.
Wie hilft dir der Opferanwalt/die Opferanwältin? Ein Opferanwalt/Eine Opferanwältin ist bei der Voruntersuchung, den Vernehmungen und der Hauptverhandlung dabei. Er/Sie gibt dir kompetente Unterstützung, damit deine Rechte und Interessen gut vertreten werden.
Gewalt, Prozessbegleitung, sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, Vernehmung (kontradiktorische) (Stand: November 2010)
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Ordnungsstrafe
(Stand: November 2010) |
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Pflege und Erziehung