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Vaterschaft
Wenn ein Paar, das nicht verheiratet ist, ein gemeinsames Kind bekommt, so ist die Vaterschaft zunächst gesetzlich noch nicht geklärt. Die rechtliche Vater-Kind-Beziehung muss dann erst noch festgestellt werden. Die Mutter des Kindes hat grundsätzlich zum Wohle des Kindes für die Feststellung der Vaterschaft zu sorgen. Sie hat allerdings auch das Recht, den Namen des Kindesvaters nicht bekannt zu geben. Die Feststellung der Vaterschaft ist jedoch Voraussetzung für
Vaterschaftsvermutung Als Vater des Kindes wird vermutet, wer mit der Mutter in der Zeit zwischen dem 300. und dem 180. Tag vor der Geburt Geschlechtsverkehr gehabt hat. Dieser Mann wird auf Antrag als Vater festgestellt. Weigert er sich, so kann ihn die Mutter auf Feststellung der Vaterschaft klagen (dazu gleich unten).
Vaterschaftsfeststellung Die Vaterschaft zu einem unehelichen Kind wird entweder durch das Anerkenntnis des Mannes oder durch eine gerichtliche Entscheidung festgestellt: Grundsätzlich kann sich der Vater des unehelichen Kindes durch eine persönliche Erklärung (= Vaterschaftsanerkenntnis) zur Vaterschaft bekennen. Wenn der anerkennende Vater minderjährig ist, benötigt er dafür die Zustimmung seiner gesetzlichen Vertretung. Weigert sich der (vermutete) Vater, ein Vaterschaftsanerkenntnis abzugeben, so kann ihn die Mutter (stellvertretend für ihr Kind) auf Feststellung der Vaterschaft klagen, die dann mittels Blutuntersuchungen erfolgt.
Gericht, Prozessfähigkeit, Unterhalt (Stand: Dezember 2010)
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Verbrechen/Vergehen
Das Strafgesetzbuch (StGB) regelt alle Taten, die mit Strafe belegt sind und nicht unter die Kategorie der Verwaltungsübertretungen zu zählen sind. Beispiele für strafbare Handlungen nach dem StGB sind: Körperverletzung, Raub, Diebstahl, Entführung, sexueller Missbrauch, üble Nachrede, Beleidigung, Mord etc. Strafbare Handlungen werden vom Gesetzgeber in zwei Gruppen unterteilt:
Wichtig: Die Sonderbestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) zur Strafbemessung ändern nichts an der Einstufung in Verbrechen oder Vergehen.
Gerichte, Jugendstrafverfahren, Auszüge aus dem Strafgesetzbuch (Stand: Dezember 2010)
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Vereine
Ein Verein ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, durch Statuten organisierter Zusammenschluss von mehreren Personen. Ziel eines Vereins ist die Verfolgung eines bestimmten gemeinsamen ideellen Zwecks (z.B. das gemeinsame Fußballspielen). Vereine begegnen uns in vielfältiger Form: Im Beruf, in der Freizeit, im Sport und in der Kultur. Der Bestand eines Vereins ist vom Wechsel seiner Mitglieder unabhängig. Das Wesentliche zum Thema „Vereine“ (z.B. Gründung von Vereinen, Name, Statuten usw.) ist im Vereinsgesetz 2002 geregelt.
(Stand: Dezember 2010)
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Verfahrenshilfe
Die Verfahrenshilfe bietet die Möglichkeit, dass auch bedürftige Personen gerichtliche Prozesse führen können. Unter bestimmten Voraussetzungen werden nämlich die Kosten eines Zivilverfahrens, für dich zur Gänze oder zum Teil übernommen. Verfahrenshilfe muss beim zuständigen Prozessgericht erster Instanz (also bei dem Gericht, bei dem du geklagt wurdest oder wo du klagen möchtest) beantragt werden und wird bewilligt:
Erfüllst du die Voraussetzungen, kannst du z.B. von den Gerichtsgebühren, den Kosten für Amtshandlungen außerhalb des Gerichtes und Sachverständigen-, Dolmetsch- und Zeugengebühren befreit werden. Wenn in einem Verfahren die Vertretung durch einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin gesetzlich vorgeschrieben oder sonst nach der Lage des Falles erforderlich ist, kann dir auch unentgeltlich eine anwaltliche Vertretung beigegeben werden. Generell richtet sich der Umfang der Verfahrenshilfe nach deinem Einkommen/Vermögen und nach dem jeweiligen Verfahren.
Wichtig: Bei der Verfahrenshilfe handelt sich lediglich um eine einstweilige Befreiung von Kosten und Gebühren. Du kannst daher zur gänzlichen oder teilweisen Nachzahlung der Beträge verpflichtet werden, wenn sich deine Einkommenssituation bzw. die deiner (dir gegenüber unterhaltspflichtigen) Eltern gebessert hat. Dies muss allerdings innerhalb von drei Jahren nach Beendigung des Gerichtsverfahrens geschehen. Danach kann dir (oder deinen Eltern) eine Verpflichtung zur Nachzahlung nicht mehr auferlegt werden. Achtung: Befreit wirst du zudem immer nur von deinen eigenen Verfahrenskosten. Verlierst du den Zivilprozess, musst du die Prozesskosten deines Gegners/deiner Gegnerin auf jeden Fall bezahlen!
(Stand: Dezember 2010)
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Verhör
Bei einem Verhör – oft auch „Einvernahme“ genannt – wird ein Beschuldigter/eine Beschuldigte von Zeugen/Zeuginnen oder Sachverständigen befragt. Du hast dabei das Recht auf die Anwesenheit einer Vertrauensperson.
Jugendstrafverfahren, Polizei, Vertrauensperson, Zeuge/Zeugin (Stand: Dezember 2010)
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Verlobung
Eine Verlobung ist ein gegenseitiges Heiratsversprechen. Grundsätzlich entstehen durch die Auflösung einer Verlobung keine weiteren rechtlichen Wirkungen, es kann nicht auf die Einhaltung des Heiratsversprechens geklagt werden. Es können jedoch Ersatzansprüche gestellt werden, wenn ein Schaden entstanden ist. So können z.B. Geschenke zurückverlangt werden und der Ersatz jeder Minderung des Vermögens gefordert werden, wenn sie ohne die Verlobung nicht eingetreten wäre (z.B. Kosten für die Vorbereitung der Hochzeit, für die Anschaffung einer gemeinsamen Ehewohnung, etc.).
(Stand: Dezember 2010)
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Vernehmung (kontradiktorisch)
Die schonende (= kontradiktorische) Vernehmung kannst du verlangen.
Diese Art der Vernehmung kannst du beantragen, damit du vor Gericht nur einmal aussagen musst und dir eine direkte Konfrontation mit dem/der Beschuldigten erspart bleibt. Der/die Beschuldigte, seine/ihre Vertretung und der Staatsanwalt/die Staatsanwältin sind bereits bei deiner ersten Einvernahme im Vorverfahren anwesend und stellen ihre Fragen an dich. Du musst dich dabei nicht mit dem/der Beschuldigten im selben Raum aufhalten, die Räume sind jedoch durch eine Videoanlage miteinander verbunden. Fragen, die der/die Beschuldigte oder seine/ihre Rechtsvertretung an dich stellen wollen, werden dir durch eine Mittelsperson ausgerichtet. Du kannst bei dieser Vernehmung mitteilen, dass du in der Hauptverhandlung nicht mehr persönlich aussagen willst. Das aufgezeichnete Video kann stattdessen vorgeführt und deine Aussage verlesen werden. Ein Antrag auf schonende Vernehmung muss vom Gericht bewilligt werden. Bist du noch nicht 14 Jahre alt und wurdest du durch eine strafbare Handlung in deiner Geschlechtssphäre verletzt, musst du auch ohne Antrag vom/von der Untersuchungsrichter/in oder durch eine/n Sachverständige/n schonend vernommen werden.
Sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, Vertrauensperson, Zeuge/Zeugin (Stand: Dezember 2010)
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Vertrag
Ein Vertrag ist eine Übereinkunft von zwei oder mehreren Personen . Er kann – bis auf bestimmte Ausnahmen,– grundsätzlich mündlich, schriftlich oder auch konkludent (das heißt durch schlüssige Handlung z.B. wenn du Brot auf das Laufband vor der Kassa legst ist davon auszugehen, dass du es bezahlen möchtest) geschlossen werden. Wichtig: Du solltest dir genügend Zeit nehmen, schriftliche Verträge genau durchzulesen, bevor du unterschreibst. Achte dabei auch stets auf das Kleingedruckte!
Es gibt verschiedene Arten von Verträgen:
Mietvertrag, Geschäftsfähigkeit, Tausch (Stand: Dezember 2010)
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Vertrauensperson
Musst du als Beschuldigte/r oder als Zeuge/Zeugin aussagen, kannst du bei deiner Vernehmung – egal, ob vor Gericht oder bei der Polizei – immer die Anwesenheit einer Vertrauensperson verlangen. Vertrauensperson kann sein:
Nicht mitnehmen kannst du eine Person, die selbst verdächtigt wird, an der strafbaren Handlung beteiligt gewesen zu sein oder die als Zeuge/Zeugin im selben Verfahren aussagen wird.
Aussage, Jugendstrafverfahren, Vernehmung (kontradiktorisch), Zeuge/Zeugin (Stand: Dezember 2010)
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Verwaltung
Die Tätigkeit der staatlichen Verwaltung berührt heute alle Lebensbereiche. Einerseits kann das Verwaltungshandeln die Freiheit der einzelnen Personen einschränken – etwa durch Gebote und Verbote der Straßenpolizei, der Gewerbepolizei, der Baupolizei, der Raumplanung oder im Bereich der Abgaben/Steuern. Verstößt du dagegen, kannst du nach dem Verwaltungsstrafrecht bestraft werden. Andererseits gibt es neben Geboten und Verboten auch die Förderungsverwaltung, die unter anderem Leistungen im Bereich des Wohnbaus, der Kunst, Bildung etc. erbringt. Daneben sorgt die Verwaltung auch für:
Verwaltungsstrafe Eine Verwaltungsstrafe bekommst du, wenn du bei der Übertretung von Verwaltungsvorschriften erwischt wirst. Die Strafe wird von der betreffenden Verwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat oder Bundespolizei) verhängt. Verwaltungsübertretungen sind z.B. Schwarzfahren, Falschparken, Übertretungen des Jugendschutzgesetzes…
Es gibt drei Strafarten:
Verwaltungsstrafen können verhängt werden mittels einer
Anonymverfügung, Anzeige, Strafregisterauszug, Strafen, Strafmündigkeit (Stand: Dezember 2010)
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Volljährigkeit
Volljährig bist du grundsätzlich ab deinem 18. Geburtstag. Das heißt du trägst alle Rechte und Pflichten wie ein Erwachsener.
Geschäftsfähigkeit, Minderjährigkeit, Obsorge, Unterhalt (Stand: Dezember 2010)
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Vorstrafe
(Stand: Dezember 2010) |
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den Unterhaltsanspruch des Kindes
gegenüber seinem Vater und