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Geburt
Vor der Geburt Schwangere haben als Arbeitnehmerinnen bestimmte Rechte und Pflichten:
Der Mutter-Kind-Pass ist kostenlos. Ein Mutter-Kind-Pass ist gesetzlich zwar nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll. Die vorgesehenen Untersuchungen sind wichtige Vorsorgen für Mutter und Kind. Schwangere erhalten den Pass beim Arzt/bei der Ärztin. Der Mutter-Kind-Pass ist die Grundlage für den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe ab dem 21. Lebensmonat des Kindes.
Nach der Geburt Beratung:
Meldungen:
Finanzielles:
Surftipp: http://www.arbeiterkammer.at/online/page.php?P=3
Name, Vaterschaft, Eltern, Schwangerschaft, Beilhilfen
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Gemeinsame Obsorge
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Gericht
Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Gerichten:
1. Strafgerichte für strafrechtliche Angelegenheit (z.B. Anklage wegen Körperverletzung)
Entscheidungen können
Bei Jugendlichen richtet sich die örtliche Gerichtszuständigkeit im Strafverfahren nach dem Wohnsitz bzw. dem gewöhnlichen Aufenthalt. Bei Straftaten die durch Erwachsene, also ab dem 18. Lebensjahr begangen werden, jedoch nach dem Tatort.
2. Zivilgerichte für zivilrechtliche Streitigkeit für die Durchsetzung privater Rechte (z.B. eine Klage wegen eines Kaufvertrags).
Vor Zivilgerichten stehen sich Kläger/in und Beklagte/r gegenüber. Es gibt Bezirksgerichte, Landesgerichte und Oberlandesgerichte, je nach Verfahren und Höhe des Streitwertes. Für familienrechtliche Angelegenheiten gibt es beim Zivilgericht ein „Pflegschaftsgericht“, auch Familiengericht genannt. Es führt Verfahren im „außerstreitigen Verfahren“ durch. Wichtig: Das Pflegschaftsgericht ist kein eigenes Gericht, sondern meint gehört den Bezirksgerichten an.
An jedem Bezirksgericht gibt es jeden Dienstag von 8 bis 12 Uhr einen Amtstag, bei dem du dich kostenlos bei den Richtern/Richterinnen über rechtliche Fragen informieren kannst und auch mündlich Anträge stellen kannst.
Surftipp: Gerichte: www.bmj.gv.at
Diversion, Strafverfahren, Jugendstrafverfahren, Schadenersatz, Strafen, Strafregister, Verfahrenshilfe, Zeuge/Zeugin
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Geschäftsfähigkeit
Geschäftsfähigkeit bedeutet, dass jemand eigenständig rechtlich handeln kann und damit Rechte erwerben und Pflichten eingehen kann (z.B.: Ein Auto kaufen, eine Wohnung mieten oder ein Bankkonto eröffnen, also Verträge unterschreiben). Die volle Geschäftsfähigkeit erlangst du mit 18 Jahren.
Unter 18 Jahren bist du eigentlich nicht geschäftsfähig. Es gibt aber Ausnahmen: Kinder bis zum 7. Lebensjahr können kleine Anschaffungen des täglichen Lebens mit ihrem Taschengeld kaufen (z.B. Eine Schokolade kaufen).
Zwischen 7 und 14 Jahren bist du zum Teil geschäftsfähig. Du kannst kleine Geschäfte des täglichen Lebens (z.B. Kauf einer Wurstsemmel, Kinokarte, SchülerInnenzeitung) abschließen und außerdem auch Geschenke annehmen. Wenn du andere Geschäfte abschließen willst, muss dein gesetzlicher Vertreter/deine gesetzliche Vertreterin dies entweder für dich tun oder zumindest diesem Geschäft (z.B. Kauf eines CD-Players) zustimmen.
Von 14 bis 18 Jahren kannst du auch ohne Zustimmung deiner Eltern schon einige Rechtsgeschäfte abschließen:
Hinweis: Besondere Regeln gelten aber für einen Lehrvertrag.
Surftipp: http://www.help.gv.at/Content.Node/38/Seite.380500.html
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Geschlechtskrankheiten
Geschlechtskrankheiten sind sexuell übertragene Krankheiten, die vor allem die Haut und die Schleimhäute der Geschlechtsorgane befallen. Bei ungewöhnlichen Schmerzen, Ausfluss, Ausschlägen usw. an den Geschlechtsorganen solltest du auf jeden Fall ein Arzt/eine Ärztin aufsuchen!
Gonorrhö Gonorrhö, auch Tripper genannt, ist häufig. Wenn das Bakterium in den Körper gelangt, dauert es ein bis drei Tage, bis die Krankheit ausbricht. Die Symptome sind relativ deutlich. Beim Mann kann Gonorrhö brennen beim Wasserlassen und eitrigen Ausfluss beim Glied verursachen. Die Frauen spüren oft länger dauernde Unterbauchschmerzen und einen Ausfluss aus der Scheide. Diese Ausflüsse können je nach Sexualpraktik auch im Mund-Rachenraum oder im Darm vorkommen. Ärztliche Behandlung sollte möglichst rasch erfolgen. Eine Partnerbehandlung ist wichtig, da meistens beide Partner angesteckt sind. Bei zu spätem Behandeln kann Unfruchtbarkeit die Folge sein.
Syphilis Syphilis wird oft auch Lues oder harter Schanker genannt. Der Erreger, das Bakterium Treponema pallidum wird ca. drei Wochen nach dem Körpereintritt aktiv. Erste Anzeichen für die Krankheit sind harte schmerzlose Geschwüre. Diese Phase der Krankheit ist das Primärstadium. Das Sekundärstadium, das ab der neunten Woche beginnt, äußert sich in diversen Hauterscheinungen, also Hautauschläge und ähnliches. Auch geschwollene Lymphknoten sind häufig. Das Letzte, das Teritärstadium, tritt nach ca. fünf Jahren ein und bringt aufbrechende Geschwüre, Lähmungen, Krämpfe und schließlich den geistigen Verfall. Die Behandlung mit Penicillin ist erfolgreich, wenn man vor dem Teritärstadium beginnt. Auch hier ist eine Partnerbehandlung wichtig.
Hepatitis Es gibt zwei Arten von Hepatitis, Hepatitis A und Hepatitis B. Hepatitis A kann man sich übers Essen und Trinken holen und verursacht eine mehrwöchige Leberentzündung. Das Virus B kann nur mit menschlichem Blut übertragen werden. Hepatitis B kann sexuell übertragen werden. Bei häufig wechselnden Partnern oder one-night stands ist eine Hepatitis B - Impfung von Vorteil.
Herpes Genitales Herpes Genitales ist ein Virus, das sich in kleinen Bläschen äußert, die aufspringen, jucken, brennen und eine klare Flüssigkeit freisetzen. Die Bläschen sind bei Frauen oft nicht zu sehen, weil sie innerhalb der Scheide sitzen. Die Bläschen sind sehr kleine unblutige Wunden. Mit einem Medikament können die Schmerzen gelindert werden. Die Krankheit selbst ist jedoch unheilbar und kann immer wieder einmal ausbrechen (ähnlich wie Fieberblasen)..
Kondylome Kondylome sind Feigwarzen. Dies sind spitze, oft hahnenkammartige Hautwucherungen, die schmerzlos sind. Die Heilung kann durch Medikamente oder chirurgische Entfernung erfolgen. Feigwarzen können zu Gebärmutterhalskrebs beitragen.
Candida - Infektion Die Krankheit wird durch einen Pilz hervorgerufen. Sie kann als häufigste Geschlechtskrankheit bezeichnet werden. Der Verlauf ist unauffällig. Die verursachenden Hefepilze sind praktisch überall vorhanden und können bei Störung zu Krankheitserscheinungen führen. Sie können sexuell übertragen werden. Bei Frauen äußert sich die Krankheit durch Rötungen und weiße Beläge im Scheidenbereich. Auch Juckreiz und Ausflüsse aus der Scheide sind Folgen der Krankheit. Beim Mann äußert sie sich durch Juckreiz im Harnleiter und Brennen beim Urinieren. Ist man erst einmal angesteckt, kehrt die Candida - Infektion leicht zurück. Zu Behandeln ist die Infektion mit Antibiotika. Partnerbehandlung wird empfohlen.
Trichomonaden - Infektion Trichomonaden - Infektion kommt sehr häufig vor. Die Symptome sind ähnlich wie bei der Candida-Infektion. Die Krankheit befällt Blase und Scheide. Ausfluss bei der Frau und Brennen beim Wasserlassen beim Mann sind häufig. Es kann jedoch auch zu einer symptomlosen Ansteckung kommen, weshalb die Krankheit rasch übertragen wird. Auch die Übertragung durch feuchte Textilien trägt zu einer raschen Verbreitung bei. Eine Therapie bringt die Heilung. Eine Partnerbehandlung ist sinnvoll.
Filzläuse Filzläuse sind nicht allzu häufig und auch nicht gefährlich. Filzläuse halten sich in den Haaren auf und dringen nicht in den Körper ein. Das einzige Symptom ist ein Juckreiz, oft im Bereich der Schamhaare. Die Läuse und ihre Eier sind bei genauerem hinsehen sichtbar. Insektizide, oft in der Form von Shampoos, töten die Läuse ab. Die Behandlung der nahen Umgebung, also Familienmitglieder, Partner oder Haustiere ist wichtig, da die Läuse relativ leicht von Haar zu Haar gelangen können.
Surftipp:
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Gesundheit
Gesundheit – Krankheit Gesundheit bedeutet, dass man sich körperlich (physisch) und seelisch (psychisch) wohl fühlt und dass es einem in seinem Umfeld gut geht (soziale Gesundheit).
In den Kinderrechten steht, dass jedes Kind ein Recht auf Gesundheit hat. Du hast das Recht, dass dir so gut wie möglich geholfen wird, wenn du krank bis.
Gesundheitsvorsorge - Prävention Damit man gar nicht erst krank sein muss, bevor einem geholfen wird, gibt es viele vorbeugende Maßnahmen für die Steigerung der Gesundheit und Vermeidung von der Entstehung verschiedener Krankheiten. Gesundheitsvorsorge begleitet uns eigentlich das ganze Leben. Regelmäßige Untersuchungen und Informationen sollen dabei helfen, Anzeichen von Krankheit schon ganz früh zu erkennen, da dann auch die Heilungschancen am besten sind. So bekommt eine Mutter schon während der Schwangerschaft den Mutter-Kind-Pass, in dem die Entwicklung des Kindes regelmäßig überprüft wird und auch alle Impfungen aufgezeichnet werden. In der Schule gibt es regelmäßige Impfungen und Untersuchungen durch den Schularzt/die Schulärztin.
Außerdem sollen Kinder- und Jugendliche möglichst viele Informationen bekommen, wie sie sich vor Problemen und Krankheiten schützen können.
Die Suchtprävention soll dich zum Beispiel davor schützen, von Nikotin, Alkohol oder Drogen abhängig zu werden. Aufklärung über Liebe, Sex und Zärtlichkeiten soll davor schützen, dass du ungewollt schwanger wirst oder dich mit einer Geschlechtskrankheit infizierst.
Surftipp: http://www.sozialversicherung.at/
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Gewalt in der Familie
Kinder haben ein Recht auf Schutz vor Gewalt und Missbrauch. Kinder haben ein Recht auf Schutz vor Gewalt und Missbrauch. Soweit die Theorie. Die Praxis sieht leider manchmal ganz anders aus. Die Gewalt kann sich verschieden äußern:
Es gibt neben der körperlichen Gewalt, auch die seelische Gewalt. Seelische Gewalt äußert sich in zu wenig Aufmerksamkeit, Liebesentzug, ständiger Gefühlskälte bis hin zu Feindseligkeiten. Man erhält nur wenig Zuwendung und Förderung. Keiner achtet darauf was man tut und niemand schützt einen vor Gefahren. Notwendige Regeln des Zusammenlebens werden nicht vermittelt, oft fehlen Kontakte zu Gleichaltrigen und Erwachsenen.
Wenn du glaubst, dass du alleine keinen Ausweg findest, kannst du dir bei Beratungsstellen auf Wunsch anonym und kostenlos helfen lassen. Diese Stellen versuchen, dir in jeder Situation zu helfen, egal, ob du dich nur über Konfliktlösung (oder Gewalt allgemein) informieren willst, ob du rechtliche Auskunft brauchst oder einfach auch nur jemanden suchst, der dir zuhört!
Wird ein Verdacht auf Misshandlung von einem Arzt/einer Ärztin oder bei der Polizei gemeldet, wird das Jugendamt eingeschaltet. Die Eltern werden kontaktiert und bekommen bestimmte Auflagen, wie Familienberatung oder Therapie. Wenn die Eltern bereit sind mitzuarbeiten und solche Situationen in Zukunft zu verhindern, wird man zunächst von einer Anzeige absehen. Wenn die Eltern jedoch die geforderten Maßnahmen nicht akzeptieren oder einhalten, kann es auch nötig werden, dass du eine Zeit lang nicht bei den Eltern lebst.
Gerade im „Teenie-Alter“ kommt es vermehrt zu Konflikten mit den Eltern, z.B. beim Aushandeln von Grenzen oder von Ge- und Verboten (Ausgehen, Ausbildung,...). Dabei kann es zu heftigen Streitereien kommen, wobei die Situation für beide Seiten nicht einfach ist!
Surftipp:
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Glücksspiel
Casinos, Geldspielapparate: Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist verboten
Win2Day, Tipp 3, Videolotterie: Die Spielteilnahme bei win2day, Tipp 3, Videolotterie ist erst ab deinem vollendeten 18 Lebensjahr zulässig.
Lotto, Toto, Rubbellose, Brieflose, etc.: Hier musst du auf die Selbstbeschränkung der österreichischen Lotterien hingewiesen werden: „An Personen unter 16 Jahren werden keine Produkte der Österreichischen Lotterien verkauft und keine Gewinne ausbezahlt.“ Es handelt sich hier um eine freiwillige Selbstbeschränkung, die deutlich über die gesetzlichen Vorschriften (StJSchG) hinausgeht.
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Sofort nach Bekanntwerden ist der
voraussichtlichen Geburtstermin dem/der Arbeitgeber/in mitzuteilen.