Partizipation von Kindern und Jugendlichen |
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Was bedeutet Partizipation für die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark?
Meist wird für Kinder und Jugendliche geplant und gestaltet, anstatt mit ihnen gemeinsam an Ideen und Projekten zu arbeiten. Kinderrechte ernst zu nehmen bedeutet, Kinder und Jugendliche an allen sie betreffenden Prozessen teilhaben zu lassen – in der Politik, in der Wohn- und Spielraumgestaltung, in der Stadtplanung, in der Schule, in den Medien, …
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark unterstützt und fördert die Idee, dass Kinder und Jugendliche am öffentlichen, politischen und kulturellen Leben teilnehmen und so ihre Wünsche und Interessen kundtun können. Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit haben begleitet an Entwicklungsprozessen teilzunehmen, ihre Standpunkte darzulegen und auf diese Weise nicht nur zum gegenseitigen Verständnis, sondern auch zu ganzheitlicheren und somit nachhaltigeren Lösungen beizutragen. Für die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark ist eine wesentliche Voraussetzung der Partizipation, dass Kinder und Jugendliche als Expert/innen für ihr Lebensumfeld angesehen und anerkannt werden.
In der UN-Kinderrechtskonvention ist das Recht auf Partizipation verankert (Art. 12 und 15) und die Achtung der Meinung der Kinder und Jugendliche zu einem der vier Grundprinzipien erhoben. Die Berücksichtigung des Kindeswohls (Art. 3) ist ein weiteres Grundprinzip, das aufs Engste mit der Partizipation verknüpft ist. Auf Basis dieser Konvention agiert die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark für steirische Kinder und Jugendliche und achtet auf die Einhaltung der darin formulierten Rechte. Sie ist starke Partnerin für Kinder und Jugendliche, unterstützt sie in der Artikulation ihrer Anliegen und tritt auch stellvertretend für diese ein.
Zwei besondere Instrumente zur Förderung der Partizipation wurden von der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark ins Leben gerufen:
Die TrauDi!, der steirische Kinderrechtepreis, wird alljährlich für Projekte vergeben, die Kinder und Jugendliche in ihren Rechten unterstützen und ihnen eine aktive (Mit-)Gestaltung ermöglichen. Mit ihr setzt die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark in Kooperation mit dem Kinderbüro ein deutliches Zeichen für eine kinder- und jugendgerechtere Gesellschaft und fördert institutionelle Rahmenbedingungen für mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in der Steiermark.
Der Kindergerechtigkeits-Check bietet die Möglichkeit, die Auswirkungen einer Verordnung, eines Gesetzes oder von Verwaltungsvorschriften auf Kinder und Jugendliche zu beurteilen. Mit ihm soll das Bewusstsein von Entscheidungsträger/innen und NGOs für die Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen geschärft werden. Entscheidungsträger/innen haben Verantwortung auch für Kinder und Jugendliche, die nicht nur unsere Zukunft, sondern auch (ge)wichtiger Teil unserer Gegenwart sind. Kinderrechte müssen auf jeden Fall in Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden – im Idealfall sind Kinder und Jugendliche direkt in diese miteinzubeziehen. Denn Entscheidungen, die heute getroffen werden, beeinflussen die gegenwärtigen und haben Auswirkung auf die zukünftigen Lebensumstände. Was zeichnet unserer Meinung nach ein gelungenes Partizipationsprojekt aus?
Gelungen ist ein Partizipationsprojekt dann, wenn Kinder und Jugendliche nicht nur theoretisch, sondern auch tatsächlich an den sie berührenden Entscheidungsprozessen als freie und gleichberechtigte Subjekte teilnehmen können. Dazu müssen ihnen das Recht und die Zugänge zur aktiven Mitwirkung und Mitgestaltung einer gemeinsamen Lösung zuerkannt werden.
Häufig verhält es sich so, dass weder Kinder/Jugendliche noch die anderen am Entscheidungsprozess Beteiligten so recht wissen, wie sich faktisch eine gemeinsame Lösung entwickeln lässt. Daher ist es für ein gelungenes Partizipationsprojekt unerlässlich, zunächst über die Partizipationsmöglichkeiten und auch über den Sachverhalt, der der Entscheidung zugrunde liegt, zu informieren. Diese Information muss leicht zugänglich und für die jeweiligen Zielgruppen verständlich aufbereitet sein. Zudem ist es notwendig die Heterogenität der individuellen Voraussetzungen, die unterschiedlichen Zugänge, Motivationen und Kompetenzen der Beteiligten zu berücksichtigen. Es braucht umfangreiches Hintergrundwissen über die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen, das auch konzeptionell berücksichtigt werden muss. Diese Vorarbeiten scheinen aufwändig, wirken sich aber ausgesprochen positiv auf eine nachhaltige Lösungsfindung aus.
Partizipation ist ein Lernprozess. Die/Der Einzelne muss lernen die eigenen Interessen auszuhandeln, Kompromisse zu finden, die Meinung der anderen nicht nur anzuhören, sondern auch zu respektieren und mit der eigenen in einen Diskurs treten zu lassen. Überdies muss auch erlernt werden, dass andere Sichtweisen die eigene bereichern können, dass man sich nicht immer durchsetzen kann und dass gemeinsame Lösungsfindung allumfassender, tiefgründiger und erfolgreicher ist, als eine alleinige. Eine gemeinsame Entscheidungsfindung setzt voraus, dass eigene Interessen erkannt und eingebracht und darauf basierend Lösungen gemeinsam entwickelt werden. Diese gemeinsam erarbeiteten Lösungen sind dann gemeinsam zu prüfen und im Bedarfsfall zu adaptieren oder revidieren.
Wem nützt Partizipation von Kindern und Jugendlichen?
Was wünscht sich die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark für die Zukunft, damit die aktive Partizipation von Kindern und Jugendlichen möglich wird?
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